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20. August 2026, 19.00 Uhr, Lotharstraße 318-320 ("Steinbruch"), D-47057 Duisburg: "DIALOG ÜBER ALLE GRENZEN"! Ihr LIEBEN, wieder lade ich euch herzlich (auch über Facebook und XING) zu einer "Plattform" für GEMEINSCHAFT, DIALOG - über alle "Grenzen" - ein - ERNEUT am DRITTEN DONNERSTAG im Monat: 20. AUGUST 2026, 19.00 UHR, im "STEINBRUCH" in Duisburg, Lotharstraße 318-320: Sehr gute AUTOBAHNANBINDUNG - gerade auch aus weiteren Entfernungen! (ERKENNUNGSZEICHEN: NAGEL auf meinem Tisch) --- HABT IHR ZEIT? HABT IHR LUST? EINLADUNG zu "Bekakeln/Kallen/Kamällen/Proten/Schnacken am Abend" (meistens am 3. DONNERSTAG IM MONAT, 19.00 Uhr bis 21.00 UHR - gerne auch länger) - egal welcher Partei, Nationalität, Religion, Bildung, Sexualität, welchen Alters, ... im Steinbruch Duisburg, Café, Kneipe, Biergarten, Rolf Stanietzki, Lotharstraße 318-320 (Nähe Uni), D-47057 Duisburg, Telefon +49 (0) 177 – 746 796 7, https://kontakt@steinbruch-duisburg.de (GUT erreichbar aus Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr und darüber hinaus)! Freue mich über JEDE und JEDEN sehr! Anlässlich des letzten Treffens hatten wir phantastische Gespräche! Ich LADE HERZLICH zum 20. August 2026, 17. September 2026, 15. Oktober 2026, 19. November 2026, 17. Dezember 2026, 21. Januar 2027, 18. Februar 2027, 18. März 2027; 15. April 2027; 20. Mai 2027; 17. Juni 2027; 15. Juli 2027; 19. August 2027 ...; jeweils 19.00 Uhr - 21.00 Uhr EIN. Mensch kann jederzeit kommen (auch zwischendurch - nicht pünktlich), einmal, hin und wieder oder an jedem Event. Sollte niemand kommen, dann trinke ich einen Kaffee und einen Sprudel sowie meditiere für mich. Als ERKENNUNGSZEICHEN lege ich einen NAGEL auf meinen Tisch, den ich mal geschenkt bekommen habe: ungefähr 31 cm lang, Durchmesser des "Kopfes" 4 cm. BIN AUF ANREGENDE BEGEGNUNGEN GESPANNT! Euer Siegfried (Stoltze) aus Mülheim an der Ruhr.

Ihr Lieben, zu eurer/Ihrer Information (siehe unten)! Mit besten Grüßen, Siegfried Stoltze. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Buchholz, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Oesterwind, sehr geehrte Frau Hagen, herzlichen DANK - wäre ja wunderbar, wenn es eine einschneidende Verbesserung für die Situation MH-Speldorf- Mitte, Duisburger Straße (beim Depot) geben würde! Mit freundlichen Grüßen, Siegfried Stoltze, Baakendorfer Straße 11, 45478 Mülheim an der Ruhr, Telefon 0171/5218628. -----Original-Nachricht----- Betreff: AW: Anregung nach §24 (GO NRW vom 01.11.2025) einer Verkehrsberuhigten Zone im Bereich der Duisburger Straße (Depot) in MH-Speldorf Datum: 2026-07-30T11:02:18+0200 Von: "Hagen, Alexandra" <alexandra.hagen@muelheim-ruhr.de> An: "emk-siegfried.stoltze@t-online.de" <emk-siegfried.stoltze@t-online.de> Sehr geehrter Herr Stoltze, Herr Oberbürgermeister Buchholz hat Ihre E-Mail gelesen. Die Angelegenheit wurde an das Rats- und Rechtsamt (Eingabe § 24 GO für die BV 3; die Bezirksbürgermeisterin haben Sie ja selbst bereits adressiert) weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Alexandra Hagen --- Stadt Mülheim an der Ruhr Referat I / Büro des Oberbürgermeisters Rathaus, Raum A .215 (1. OG) Am Rathaus 1, (Gebäudeteil A, Schollenstraße 4), 45468 Mülheim an der Ruhr Telefon:+49 208 455-9984 Fax: +49 208 455-58 9984 Mobil: +49 170 859 51 21 https://www.muelheim-ruhr.de
Guter Zustand. Festpreis. Abholung in Mülheim Speldorf.

Den 28. Juli 2026 ANREGUNG NACH §24 (GO NRW vom 01.11.2025 (weiteren Verantwortlichen, unseren Medien u. a. zur Information) EINER VERKEHRSBERUHIGTEN ZONE IM BEREICH DER DUISBURGER STRASSE (DEPOT) IN MÜLHEIM AN DER RUHR - SPELDORF Herrn Oberbürgermeister Marc Buchholz unserer Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, per mail und per Briefpost (Einschreiben) Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Buchholz, dankenswerterweise hatten Sie mir ja auf meinen OFFENEN BRIEF vom 16. Oktober 2025 (siehe Anlage) geantwortet, dass Sie ihn an die zuständigen Stellen weitergeleitet haben. Danach hörte ich allerdings von offizieller Seite nichts mehr. Nun hat sich der offene Prozess weiterentwickelt. Ich habe möglichst viele Speldorfer Bürgerinnen und Bürger in meinen Impuls einbezogen. Dabei hat sich klar herauskristallisiert, dass eine Zone für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht erwünscht sei, denn dann könnten keine Autos mehr die Geschäfte erreichen. Jedoch eine verkehrsberuhigte Duisburger Straße (wie vor dem Theater in Duisburg) im Bereich Hansastraße/Friedhofstraße bis Ruhrorter Straße/Karlsruher Straße oder Emmericher Straße/Heerstraße bis zur Ruhrorter Straße/Karlsruher Straße ist erwünscht. Die Argumente habe ich im OFFENEN BRIEF an Sie, Herr Oberbürgermeister, dargelegt (siehe unten). Es geht also um den Wunsch eines verkehrsberuhigten Bereiches entsprechend "Zeichen 325“ nach der Verordnung zur Änderung der StVO vom 21. Juli 1980 sowie dann mit Nummernänderung von 325 zu 325.1 zum 1.9.2009. Es hat u. a. Gespräche mit Verantwortlichen des Speldorfer Bürger- und Kurvereins e. V., der Interessengemeinschaft Speldorf e. V. (besonders mit dem Vorsitzenden, Herrn Hartmut Meyer), mit Dr. Sigurd Matz, der sachkundig beraten hat, gegeben. In der Vollversammlung der Interessengemeinschaft Speldorf (IGS) für Mitglieder am 27. Mai 2026 im Nice Dining (Golfclub Raffelberg) haben die Mitglieder einem verkehrsberuhigten Bereich auf der Duisburger Straße (beim DEPOT) entsprechend "Zeichen 325“ nach der Verordnung zur Änderung der StVO vom 21. Juli 1980 sowie dann mit Nummernänderung von 325 zu 325.1 zum 1.9.2009 zugestimmt. Sie wollen aber wegen der Möglichkeit, die Geschäfte per Auto zu erreichen, keine Zone für Fußgängerinnen und Fußgänger. Diese Anregung bringe ich in Politik und Verwaltung über Sie, Herr Oberbürgermeister, nach unserer Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 01.11.2025 ein: "... § 24 Anregungen und Beschwerden (1) Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuß übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten. (2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung. ..." (https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01112025-gemeindeordnung-fuer-das-land-nordrhein-westfalen-go-nrw-bekanntmachung-der#ss-24-anregungen-und-beschwerden). Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich nehme hiermit mein Recht wahr, mich mit meiner Anregung in Angelegenheit von MH-Speldorf, Duisburger Straße (Depot), an den Rat, die Bezirksvertretung und unsere MHer Verwaltung zu wenden. Ich bitte alle Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, mein Anliegen überparteilich zu beantworten sowie zu entscheiden. Es geht mir als Mülheimer Bürger um die Zukunft von Speldorf-Zentrum. Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die nötigen und notwendigen Prozesse zu begleiten und entsprechend der Gemeindeordnung NRW einzuleiten. SCHON JETZT ALLEN EIN HERZLICHES DANKESCHÖN! Mit freundlichen Grüßen, Siegfried Stoltze. Anlagen: Siehe unten. Baakendorfer Straße 11, 45478 Mülheim an der Ruhr, Telefon 0171/5218628.